Jeder Arbeitsunfall stört den betrieblichen Ablauf. Dies ist in jedem Fall mit teilweise erheblichen Kosten verbunden. Gravierender jedoch sind die immateriellen Folgen für die Mitarbeiter. Es gilt die Arbeitnehmer vor diesen Folgen zu schützen.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz von 1973 ist jeder Arbeitgeber für die Arbeitssicherheit in seinem Betrieb verantwortlich. Er muss Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung beraten und unterstützen.
Diese Aufgaben, die aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer erwachsen, haben eine positive Nebenwirkung: Ein Arbeitnehmer an einem sicheren Arbeitsplatz ist motivierter und produktiver. Es gibt weniger arbeitsbedingte Ausfalltage.
Bei diesen Zielen unterstütze ich Sie
Siegfried Niedereichholz
ElektromeisterFachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG
BetriebstechnikerSiGeKo nach Baustell V/ RAB
sachkundig nach BGV D6
KranführungAltlasten fachkundig nach BGR128
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Siegfried Niedereichholz